
Verbrauchsausweis
Auf Grundlage Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs
- Verbrauchsdaten der letzten 36 Monate
- Witterungsbereinigt mit Klimafaktoren des DWD
- Endenergie, Primärenergie, CO2 und Effizienzklasse
- Ergebnis sofort, noch vor der Bestellung
Komplett online: Sie geben Ihre Gebäude- und Verbrauchsdaten ein, sehen Kennwert und Effizienzklasse sofort und bestellen den Ausweis direkt im Anschluss.
Nicht sicher, welcher Ausweis passt? Welchen Energieausweis brauche ich?
Für die meisten Bestandsgebäude genügt der Verbrauchsausweis.

Auf Grundlage Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs

Auf Grundlage von Bausubstanz und Anlagentechnik
Die Eingabe dauert nur wenige Minuten.
Gebäude, Fläche, Heizung und die Verbrauchswerte aus Ihren Abrechnungen. Zu jedem Feld gibt es eine kurze Erklärung.
Endenergie, Primärenergie, CO2 und Effizienzklasse werden live berechnet, inklusive Plausibilitätsprüfung.
Zahlungsart wählen, bestellen und den fertigen Energieausweis per E-Mail bekommen.
Das Wichtigste zu Pflicht, Kosten, Gültigkeit und Berechnung.
Einen Energieausweis benötigen Sie insbesondere beim Verkauf sowie bei der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Auch in Immobilienanzeigen sind bestimmte Angaben aus dem Ausweis Pflicht.
Der Verbrauchsausweis kostet 49,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Berechnung selbst ist immer kostenlos und unverbindlich; bezahlt wird erst bei der Bestellung.
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 36 Monate und reicht für die meisten Bestandsgebäude aus. Der Bedarfsausweis bewertet stattdessen die Bausubstanz und die Anlagentechnik. Er ist unter anderem nötig, wenn ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten vor dem 1. November 1977 beantragt wurde und den Wärmeschutzstandard von 1977 nicht erfüllt.
Sie brauchen die Wohnfläche, das Baujahr von Gebäude und Heizung, die Postleitzahl sowie die Verbrauchsabrechnungen für 36 zusammenhängende Monate. Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.
Die Berechnung folgt dem Gebäudeenergiegesetz (GEG §82) und der zugehörigen Bekanntmachung: Der Verbrauch wird in Kilowattstunden umgerechnet, der Heizanteil mit den ortsgenauen Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes witterungsbereinigt und auf die Gebäudenutzfläche und ein Jahr bezogen. Daraus ergeben sich Endenergie, Primärenergie, CO2 und die Effizienzklasse.
Die Berechnung ist kostenlos. Bezahlt wird erst, wenn Sie den Ausweis wirklich bestellen.